Entdecken Sie die Magie des Dudelsacks in Regensburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Auftritte und für den Unterricht bei Udo Zahlauer, Dudelsackspieler in Regensburg. Abweichungen gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich vereinbart haben.

2. Widerrufsrecht

Auftritte: Ein Auftritt ist eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten Termin gebucht wird. Für solche Verträge sieht das Gesetz kein Widerrufsrecht vor (§ 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB). Ein Widerrufsrecht wird auch nicht vertraglich eingeräumt. Unabhängig davon können Sie einen Termin nach Ziffer 6 absagen.

Unterricht: Der Unterrichtsvertrag kommt erst nach einem persönlichen Kennenlernen bei mir zustande, nicht allein über Internet oder Telefon. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge besteht deshalb nicht. Den Unterricht können Sie jederzeit nach Ziffer 15 beenden.

3. Umsatzsteuer

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus. Die genannten Beträge sind Endbeträge.

AUFTRITTE

4. Zustandekommen des Vertrags

Ihre Anfrage ist unverbindlich. Auf Ihre Angaben zu Datum, Ort und Anlass erhalten Sie ein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, sobald Sie dieses Angebot annehmen und ich Ihnen den Termin bestätige.

Ich spiele die Great Highland Bagpipe und trete in schottischer Kleidung mit Kilt auf. Umfang, Dauer und Ablauf richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

5. Honorar und Zahlung

Das Honorar ergibt sich aus dem Angebot und richtet sich nach Dauer und Anlass. Die Anfahrt ist im Honorar bereits enthalten; sie wird anhand der Entfernung zum Veranstaltungsort pauschal berechnet. Eine Anzahlung ist nicht erforderlich.

Bezahlt wird vor dem Auftritt: entweder bar vor Ort oder per Überweisung, die spätestens einen Tag vor dem Termin auf meinem Konto eingegangen sein muss. Zahlung per Überweisung bitte vorher absprechen.

6. Absage durch den Auftraggeber

Mit der Terminbestätigung halte ich den Tag für Sie frei und lehne andere Anfragen ab. Zur Vorbereitung gehören außerdem die Auswahl und das Einstudieren der gewünschten Stücke, die Pflege und das Herrichten des Instruments sowie die Planung der Anfahrt. Dieser Aufwand entsteht unabhängig davon, ob der Auftritt später stattfindet.

Sagen Sie den Termin ab, wird folgender Anteil des vereinbarten Honorars fällig:

  • mehr als 14 Tage vor dem Termin: nichts
  • 14 bis 4 Tage vor dem Termin: 50 Prozent
  • 3 Tage vor dem Termin oder kürzer sowie bei Nichterscheinen: 100 Prozent

Ersparte Aufwendungen, insbesondere die nicht angefallene Anfahrt, werden angerechnet. Kann ich den frei gewordenen Termin anderweitig vergeben, wird der dafür erzielte Erlös ebenfalls angerechnet; ich bemühe mich darum in zumutbarem Umfang.

Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass mir überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Absage bedarf der Textform, etwa per E-Mail oder Textnachricht.

7. Verlegung des Termins

Eine Verlegung auf einen anderen Tag ist möglich, wenn der gewünschte Ersatztermin frei ist. Ist er es nicht, gilt die Verlegung als Absage nach Ziffer 6.

8. Verhinderung meinerseits

Kann ich den Termin aus einem Grund nicht wahrnehmen, den ich nicht zu vertreten habe, etwa wegen Krankheit, teile ich Ihnen das so früh wie möglich mit. Ein Honorar fällt in diesem Fall nicht an; bereits gezahlte Beträge erstatte ich vollständig. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

Meine Haftung nach Ziffer 17 bleibt hiervon unberührt.

9. Höhere Gewalt

Ereignisse, die keine Seite zu vertreten hat – etwa Unwetter, behördliche Anordnungen oder Verkehrssperrungen – befreien beide Seiten von der Leistungspflicht. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet, soweit die Leistung noch nicht erbracht wurde.

10. Witterung

Bei leichtem Nieselregen kann in der Regel gespielt werden. Bei stärkerem Regen entscheiden wir gemeinsam vor Ort, ob der Auftritt stattfindet. Muss aus Witterungsgründen abgebrochen werden, richtet sich das Honorar danach, welcher Teil der vereinbarten Leistung bereits erbracht wurde.

11. Wartezeit

Verzögert sich der Beginn, warte ich bis zu dreißig Minuten ohne Aufpreis. Darüber hinausgehende Wartezeit stimmen wir vor Ort ab.

12. Auftritte in Kirchen und auf fremdem Gelände

Für die Erlaubnis, am gewünschten Ort zu spielen, sorgt der Auftraggeber. Bei Auftritten in oder an Kirchen ist das Einverständnis des zuständigen Pfarrers rechtzeitig einzuholen.

UNTERRICHT

13. Umfang

Ich unterrichte Anfänger im Einzelunterricht. Eine Unterrichtsstunde dauert fünfundfünfzig Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt. Ein eigener Practice Chanter ist mitzubringen; Noten und Übungsmaterial stelle ich zur Verfügung.

14. Ausfall einer Unterrichtsstunde

Mit der Vereinbarung des Unterrichts halte ich den Termin für Sie frei und bereite die Stunde vor. Sagen Sie eine Stunde ohne triftigen Grund ab oder erscheinen Sie nicht, ist sie gleichwohl zu bezahlen; ein Anspruch auf Nachholen besteht nicht.

Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass mir überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Liegt ein triftiger Grund vor, etwa Krankheit oder eine kurzfristige berufliche Anordnung Ihres Arbeitgebers, wird die Stunde nachgeholt, sobald es beiden Seiten möglich ist. Das kann auch in Form einer Doppelstunde oder an einem anderen Wochentag geschehen. Die Stunde ist in diesem Fall ebenfalls zu bezahlen, da sie nachgeholt wird.

Falle ich selbst aus, wird die Stunde nachgeholt. Ein Nachteil entsteht Ihnen dadurch nicht.

15. Beendigung des Unterrichts

Der Unterricht kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat beendet werden. Die Frist gibt mir die Möglichkeit, den frei werdenden Platz neu zu vergeben.

ALLGEMEINES

16. Foto- und Tonaufnahmen

Sie und Ihre Gäste dürfen während des Auftritts filmen und fotografieren. Eine Veröffentlichung dieser Aufnahmen im Internet, insbesondere auf Webseiten und in sozialen Netzwerken, ist nur mit meiner vorherigen Zustimmung zulässig.

Umgekehrt verwende ich Aufnahmen von Ihrer Veranstaltung nur, wenn Sie mir das ausdrücklich erlaubt haben.

17. Haftung

Ich hafte unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte ich nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

18. Einbeziehung dieser Bedingungen

Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn ich Sie vor Vertragsschluss auf sie hinweise und Ihnen die Möglichkeit gebe, sie zur Kenntnis zu nehmen. Der Hinweis erfolgt im Anfrageformular sowie in der Terminbestätigung.

19. Datenschutz

Ihre Angaben verwende ich ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags beziehungsweise des Unterrichts. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

20. Streitbeilegung

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und nicht bereit.

21. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.

Stand: September 2026